Kartellrechtliche Erklärung

Kartellrechtliche Erklärung

Die Studiengesellschaft für Eisenerzaufbereitung GmbH & Co. KG, nachfolgend SGA genannt, führt wissenschaftliche und praktische Untersuchungen zur wirtschaftlichen Nutzung und Verhüttung von Erzen, zum Reduktionsverhalten von Erzen und Agglomeraten, zu Fragen der Agglomerierung und zur Beurteilung neuer Einsatzstoffe im Zusammenhang mit Vor- bzw. Direktreduktion einschließlich des Recyclings von Reststoffen aus der Eisenmetallurgie durch. Die Untersuchungen erfolgen sowohl im Auftrag der Kommanditisten der Gesellschaft als auch im Auftrag von Dritten.

 

Wir messen der Einhaltung der deutschen und europäischen Kartellgesetze höchste Priorität bei. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass Sitzungen und Aktivitäten der SGA so durchgeführt werden, dass sie diesen Gesetzen entsprechen.

 

Vereinbarungen, Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern, die den Wettbewerb unangemessen einschränken oder begrenzen, sind nach geltendem Recht unrechtmäßig, und diesbezügliche Verstöße können mit Geldstrafen, Bußgeldern, Schadenersatzforderungen sowie in Einzelfällen mit Haftstrafen geahndet werden. Beispiele solcher illegalen Verhaltensweisen sind Vereinbarungen, Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern zur Festlegung oder Stabilisierung von Preisen, über die Zuteilung von Gebieten oder Kunden sowie zur Begrenzung der Produktion oder der Kapazitäten.

 

Wir achten daher strikt darauf, dass jeglicher Informationsaustausch über Themen wie Preise, Verkaufsbedingungen, Mengen, Märkte, einzelne Kunden, individuelle betriebliche Kosten und sonstige Elemente oder Faktoren, die den Wettbewerb betreffen können, in Sitzungen oder anderen Aktivitäten der SGA unbedingt unterbleiben. Ebenso sind Gespräche über sensible kartellrechtliche Themen vor und nach einer Sitzung oder Aktivität der SGA untersagt.

 

Sitzungen und Aktivitäten der SGA werden protokolliert. Die Teilnehmer werden regelmäßig zu Beginn einer Veranstaltung angehalten, einen entsprechenden Hinweis zu geben und die weitere Diskussion abzubrechen, falls sie zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe einer Sitzung oder Aktivität zur Überzeugung gelangen, dass über ein kartellrechtlich kritisches Thema gesprochen wird oder gesprochen werden soll. Für den Fall, dass ein Hinweis nicht zum Erfolg führt, soll der Teilnehmer seinen Protest im Protokoll vermerken lassen und die Veranstaltung verlassen.

 

Mit diesen Vorkehrungen stellen wir sicher, dass Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen geltende deutsche und europäische Kartellgesetze vermieden werden und der Erfolg der SGA weiterhin nachhaltig gesichert wird.

 

 

Studiengesellschaft
für Eisenerzaufbereitung GmbH & Co. KG

Grubenstraße 5
38704 Liebenburg - Othfresen
Germany

Tel.: +49 5346.9901 0
Fax: +49 5346.9901 20

info(at)sga-liebenburg.de


Sitz der Gesellschaft: Liebenburg
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Registernummer: HRA 200722

Persönlich haftende Gesellschafter:
Studiengesellschaft für Eisenerzaufbereitung
Verwaltungs-GmbH
Sitz der Gesellschaft: Liebenburg
Registergericht: Amtsgericht Braunschweig
Registernummer: HRB 201505
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Volker Ritz

USt-ID: DE 116 879 087
Steuernummer: 51/200/00041

Layout, Programmierung &
Fotos

Black Fox Design GmbH